Aktuelles

Das Wasser wird abgestellt

Liebe Gartenfreunde, am Samstag 24. Oktober 2015 um ca. 9.00 Uhr wird das Wasser im Gartengelände abgestellt!

Bis zum obigen Termin muss der Wasserzähler abgebaut werden. Jeder Gartenpächter ist selbst dafür verantwortlich, seinen Zähler abzubauen (wird nicht von den Wasserwarten gemacht).

Das Entlüfterventil und die Wasserhähne bitte nach dem Abstellen wieder öffnen, damit das Wasser aus den Rohrleitungen laufen kann. Sollte es davor schon Nachtfrost geben, wird das Wasser ohne Vorankündigung abgestellt.

Die Wasserzähler werden von den Pächtern selber abgelesen und auf die dafür vorgesehenen Karten eingetragen. Die Wasserzählerzettel sind im Abkipphaus ausgelegt. Bitte immer nur einen Zettel nehmen. Die Ablesezettel müssen bitte bis spätestens 24.10.2015 bei den Wasserwarten, allen Vorständen, beim Briefkasten/Vereinsschuppen vollständig ausgefüllt abgegeben werden.

Alternativ ist auch wieder eine elektronische Übermittlung der Zählerstände möglich. Dazu die Ablesedaten einfach in dieses Formular eintragen.

Achtung !!! – Ist bis einschließlich 24. Oktober 2015 kein Ablesezettel abgegeben und der Zählerstand auch nicht elektronisch übermittelt worden – wird der Verbrauch geschätzt und es wird ein Aufschlag von 100 % dazugerechnet!

 

Die Wasserwarte – Der Vorstand

Braucht noch jemand Kronkorken?

Der Gartenfreund Dieter Werner hat die kaputte Dachrinne unseres Vereinsschuppens repariert und folgendes dabei gefunden:

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Der Vorstand braucht Hilfe

Liebe Gartenfreunde,

wir der Vorstand brauchen Hilfe !!!

Wir suchen ganz dringend jemanden der an unserem Vereinsschuppen das Scharnier an der Tür reparieren / auswechseln kann – es ist leider defekt. Wäre toll wenn sich jemand melden würde, wird auch als Gemeinschaftsarbeit angerechnet. Bitte melden unter der Telefonnummer 017648230121.

Danke
der Vorstand

2. Heckenschnitt

In der Zeit vom 26. September 2015 bis 17. Oktober 2015 soll der 2. Heckenschnitt (Herbstschnitt) durchgeführt werden.

Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung hat jeder Parzelleninhaber seine Hecke selbst zu schneiden – es wird nicht als Gemeinschaftsarbeit angerechnet! Bei den Arbeiten an der Hecke sind auch alle Rankgewächse und Unkräuter mit Wurzeln, auch auf den Wegen vor den Gärten, zu entfernen.

Lt. Gartenordung des Landesbundes Absatz 8 hat jedes Mitglied die an seine Parzelle grenzenden Wege bis zur halben Breite zu reinigen. Die Unkrautbekämpfungen sind nur im Rahmen der geltenden Verordnungen des Landesbundes zulässig. Alle Hecken im Gartengelände sollen auf eine gemeinsame Höhe zurück geschnitten werden.

Bitte halten Sie die vorgegebenen Termine ein.

Gemeinschaftsarbeit am 19.09.2015

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