Aktuelles

Der Vorstand braucht Hilfe

Liebe Gartenfreunde,

wir der Vorstand brauchen Hilfe !!!

Wir suchen ganz dringend jemanden der an unserem Vereinsschuppen das Scharnier an der Tür reparieren / auswechseln kann – es ist leider defekt. Wäre toll wenn sich jemand melden würde, wird auch als Gemeinschaftsarbeit angerechnet. Bitte melden unter der Telefonnummer 017648230121.

Danke
der Vorstand

2. Heckenschnitt

In der Zeit vom 26. September 2015 bis 17. Oktober 2015 soll der 2. Heckenschnitt (Herbstschnitt) durchgeführt werden.

Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung hat jeder Parzelleninhaber seine Hecke selbst zu schneiden – es wird nicht als Gemeinschaftsarbeit angerechnet! Bei den Arbeiten an der Hecke sind auch alle Rankgewächse und Unkräuter mit Wurzeln, auch auf den Wegen vor den Gärten, zu entfernen.

Lt. Gartenordung des Landesbundes Absatz 8 hat jedes Mitglied die an seine Parzelle grenzenden Wege bis zur halben Breite zu reinigen. Die Unkrautbekämpfungen sind nur im Rahmen der geltenden Verordnungen des Landesbundes zulässig. Alle Hecken im Gartengelände sollen auf eine gemeinsame Höhe zurück geschnitten werden.

Bitte halten Sie die vorgegebenen Termine ein.

Gemeinschaftsarbeit am 19.09.2015

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Gemeinschaftsarbeitstermine

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

Es gibt noch 2 Gemeinschaftsarbeitstermine, zu denen eine Anmeldung möglich ist: Diese sind Samstag, den 25.07.2015 um 10:00 Uhr oder Samstag, den 19.09.2015 um 10:00 Uhr.

Wie Sie / Ihr sicherlich wisst, werden nicht geleistete Gemeinschaftsarbeitsstunden auf der nächsten Jahresabrechnung mit 60€ in Rechnung gestellt. Es gibt auch die Möglichkeit, eine Ersatzperson zur Gemeinschaftsarbeit zu schicken. Diese braucht dann für den Versicherungsschutz eine Vollmacht.

Hier gehts zur Anmeldung zur Gemeinschaftsarbeit

 

Erster Heckenschnitt in diesem Jahr

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, es ist wieder soweit, der erste Heckenschnitt in diesem Jahr steht in der Zeit vom 24.06. bis zum 18.07.2015 an.

Beachtet bitte, dass alle Hecken im Gartengelände auf eine einheitliche Höhe zurückgeschnitten werden sollen und dass alle Rankgewächse und Wildkräuter mitsamt Wurzeln entfernt werden. Die Wildkrautbekämpfung ist nur im Rahmen der geltenden Verordnungen des Landesbundes zulässig.

Falls noch Vögel in der Hecke brüten, so wartet bitte mit dem Schnitt solange, bis die Jungvögel das Nest verlassen haben.

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