Durchfahrt durch den Verein während der Ruhezeiten

Durchfahrt durch den Verein während der Ruhezeiten

Nach wie vor gilt die auf der Mitgliederversammlung 2014 beschlossene Lärmschutzverordnung:

In der Zeit vom  1. April  bis  15. September gilt folgende Regelung:

Die Benutzung lärmerzeugender Geräte wie z.B. Rasenmäher, Heckenschere, Schredder, laute Musik sowie das Befahren der Wege mit motorisierten Fahrzeugen ist nur zu folgenden Zeiten erlaubt:

Montag bis Freitag von 7:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 20:00 Uhr

Sonnabend von 7:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 18:00 Uhr

An Sonn- und Feiertagen ist jeglicher Lärm zu unterlassen und das Befahren der Wege mit motorisierten Fahrzeugen verboten!

 

Danke für Euer Verständnis und viele Grüße

Euer Vorstand

Über den Autor

Roland administrator

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