Autor-Archiv Roland

Kein Osterfeuer am 30. März

Liebe Gartenfreunde

Auf Grund der Wetterlage und den frostigen Temperaturen hat sich der Festausschuss und Vorstand dazu entschlossen in diesem Jahr kein Osterfeuer am 30. März 2013 zu veranstalten.

Die Wettervorhersage hat für den Norden – unbeständiges Wetter, erneuter Schneefall und Frost bis minus 8 Grad – für das Osterwochenende vorhergesagt.

Wir wünschen allen Gartenfreunden ein schönes
Osterfest und bald angenehmere Temperaturen

Die Termine für das Jahr 2013

Hier die auf der Jahreshauptversammlung bekannt gegebenen Termine für das Jahr 2013.

Das Osterfeuer findet am 30. März statt. Dazu sind natürlich alle wieder herzlich eingeladen.

Das Wasser wird am 06 13. April wieder angestellt. Weitere Infos und Termine zum Thema Wasser gibt es auf der Seite der Wasserwarte.

Der Schredder kommt am 08. April

Am 10. August ist es dann wieder Zeit für unser Sommerfest. Kurz danach 😉 , nämlich am 22. November findet die Weihnachtsfeier statt.

Zu allen Terminen wird der 1. Vorsitzende aber noch zeitnahe Informationen im Schaukasten aushängen.

Jahreshauptversammlung

Die diesjährige Jahreshauptversammlung unseres Gartenvereins findet am Freitag, den 01.03.2013 um 19:00 Uhr im Vereinshaus des Sportvereins Urania am Lämmersieth statt. Alle Vereinsmitglieder sind herzlich eingeladen.

Der Vorstand bitte aufgrund der bedeutsamen Tagesordnung (Wahl des Vorstandes und weiterer Vereinsfunktionen) um zahlreiches Erscheinen. Jeder sollte an der Gestaltung des Vereinslebens aktiv mitwirken.

Das Wasser wird abgestellt

Der Termin zum Wasserabstellen wurde bekannt gegeben. Genaueres dazu findet ihr auf der Seite der Wasserwarte.

2. Heckenschnitt (Herbstschnitt)

In der Zeit vom 21.09.2012 bis 13.10.2012 soll der 2. Heckenschnitt (Herbstschnitt) durchgeführt werden. Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung hat jeder Parzelleninhaber seine Hecke selbst zu schneiden.

Bei den Arbeiten an der Hecke sind auch alle Rankgewächse und Unkräuter mit Wurzeln, auch auf den Wegen vor den Gärten, zu entfernen. Die Unkrautbekämpfungen sind nur im Rahmen der geltenden Verordnungen des Landesbundes zulässig.

Alle Hecken im Gartengelände sollen auf eine gemeinsame Höhe zurück geschnitten werden.

 

Der Vorstand

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