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Voradventliches Kaffeetrinken und Kuchenessen

Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,

der Vorstand lädt zu voradventlichem Kaffee und Kuchen im bekannten Vereinshaus des SC Urania, „ZickeZacke“ (Habichtstr. 14), ein und zwar am 22. November 2015 um 16 Uhr (Einlass ab 15:45 Uhr). Bitte meldet Euch dafür bis zum 08.11.2015 schriftlich an, entweder per Email: parzelle32@es­blueht.de oder per Zettel, den Ihr in unseren Briefkasten werft.

Teilnehmen können Vereinsmitglieder und Partner / Partnerin sowie die mit Euch im Haushalt lebenden Kinder.

Bitte gebt bei der Anmeldung an, mit wie vielen Erwachsenen und Kindern Ihr kommt. Wir freuen uns auf ein gemütliches Beisammensein mit Euch.

Euer Vorstand

Braucht noch jemand Kronkorken?

Der Gartenfreund Dieter Werner hat die kaputte Dachrinne unseres Vereinsschuppens repariert und folgendes dabei gefunden:

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2. Heckenschnitt

In der Zeit vom 26. September 2015 bis 17. Oktober 2015 soll der 2. Heckenschnitt (Herbstschnitt) durchgeführt werden.

Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung hat jeder Parzelleninhaber seine Hecke selbst zu schneiden – es wird nicht als Gemeinschaftsarbeit angerechnet! Bei den Arbeiten an der Hecke sind auch alle Rankgewächse und Unkräuter mit Wurzeln, auch auf den Wegen vor den Gärten, zu entfernen.

Lt. Gartenordung des Landesbundes Absatz 8 hat jedes Mitglied die an seine Parzelle grenzenden Wege bis zur halben Breite zu reinigen. Die Unkrautbekämpfungen sind nur im Rahmen der geltenden Verordnungen des Landesbundes zulässig. Alle Hecken im Gartengelände sollen auf eine gemeinsame Höhe zurück geschnitten werden.

Bitte halten Sie die vorgegebenen Termine ein.

Erster Heckenschnitt in diesem Jahr

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, es ist wieder soweit, der erste Heckenschnitt in diesem Jahr steht in der Zeit vom 24.06. bis zum 18.07.2015 an.

Beachtet bitte, dass alle Hecken im Gartengelände auf eine einheitliche Höhe zurückgeschnitten werden sollen und dass alle Rankgewächse und Wildkräuter mitsamt Wurzeln entfernt werden. Die Wildkrautbekämpfung ist nur im Rahmen der geltenden Verordnungen des Landesbundes zulässig.

Falls noch Vögel in der Hecke brüten, so wartet bitte mit dem Schnitt solange, bis die Jungvögel das Nest verlassen haben.

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