Aktuelles

Sommer-Heckenschnitt

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

es ist wieder soweit, der erste Heckenschnitt steht in der Zeit vom 28.06.2025 bis zum 26.07.2025 an.

Beachtet bitte, dass alle Hecken im Gartengelände auf eine einheitliche Höhe zurückgeschnitten werden sollen und dass Rankgewächse, die die Hecke „ersticken“ können, entfernt werden. Die Wildkrautentfernung am Heckensaum ist nur manuell (im Rahmen der geltenden Verordnungen des Landesbundes) zulässig, ein Krautsaum aus einheimischen Wildkräutern darf auch gern  stehen bleiben!

Falls noch Vögel in der Hecke brüten, so wartet bitte mit dem Schnitt solange, bis die Jungvögel das Nest verlassen haben.

Bitte schneidet die Hecke nicht vor dem 28.06.2025

Gärtnerische Grüße
Euer Vorstand

Einladung zum Jour fixe am 14.06.

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

am kommenden Samstag, 14. Juni, laden wir Euch wieder ein zu unserem monatlichen Jour Fixe.

Zeit 13.00 – 15.00 Uhr
Ort: Vereinsschuppen

Bei Snacks und Getränken habt Ihr Gelegenheit, auch Eure Gartennachbarn jenseits der jeweiligen Nachbarparzelle kennenzulernen. Wir freuen uns auf regen Austausch über Gartenthemen, Privates, das Wetter u.v.m.

Euer Vorstand

Hinweis zur Verwendung von Bitumenpappe

Moin liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

anbei eine aktuelle Info über Bitumenpappe, die nicht verwendet werden darf!

Mit gärtnerischen Grüßen
Euer Vorstand

Bitumenpappe wird bei Gartenlauben vor allem zur Abdichtung des Dachs verwendet. Zunehmend werden in Baumärkten Bitumenbahnen mit Durchwurzelungsschutz angeboten. Bitumenbahnen, die als „wurzelfest“ gekennzeichnet sind, enthalten das Herbizid Mecoprop, welches eine Beschädigung der Bitumenpappe verhindern soll.

Natürliche Witterungseinflüsse und Niederschlag sorgen dafür, dass Mecoprop aus der Bitumenpappe ausgewaschen wird.
In der Regel sammeln wir das Regenwasser von den Dächern unserer Lauben und Schuppen und wir gießen unsere Pflanzen damit oder es versickert. Falls „wurzelfeste“ Bitumendachpappe verwendet wurde, besteht die Gefahr einer Boden- und Grundwasserkontamination. Außerdem kann das Pflanzenwachstum verringert oder sogar verhindert werden. Kläranlagen können das Herbizid nur sehr begrenzt eliminieren, woraus sich sich ein hohes Gefährdungspotential ergibt.

Es darf keine Bitumendachpappe mit Durchwurzelungsschutz verwendet werden. Das gilt auch für die Verwendung von Bitumen bei einer Dachbegrünung!

In Wasserschutzgebieten ist der Einsatz chemisch wurzelfester Bitumenbahnen verboten!

Weitere Infos entnehmt bitte der Anlage.

Viele Grüße
Heike Krüger
Bezirksfachberaterin Nord

Neue Lärmschutzregelung

Auf der Mitgliederversammlung vom 16.05.2025 wurde folgende Änderung der Lärmschutzregelung beschlossen:

Die Benutzung lärmerzeugender Geräte wie z.B. Rasenmäher, Bohrmaschine, Schredder und das Abspielen lauter Musik ist zu folgenden Zeiten erlaubt:

Montag – Sonnabend: 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Außerhalb der genannten Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen ist jeglicher Lärm zu unterlassen.

Das Befahren der Wege mit motorisierten Fahrzeugen ist an Sonn- und Feiertagen verboten!

Euer Vorstand

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