Kategorien-Archiv Wichtige Hinweise

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2015

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Informationen zum Thema Rattengift

Da der Einsatz von Rattengift (Rodentiziden) nicht nur für die Nagetiere tödlich endet, sondern auch verheerende gesundheitliche Folgen für Haustiere und Kinder hat, wurde dessen Gebrauch für Privatleute ab dem 01.01.2013 von der Europäischen Union untersagt!

Demnach können ab dem 1. Januar 2013 ausschließlich professionelle Schädlingsbekämpfer und Landwirte mit einem entsprechenden Sachkunde-Nachweis das Rattengift auslegen!

Der Grund dafür ist die mögliche Dosierung des gerinnungshemmenden Wirkstoffes, der bei Überdosierung zur Vergiftung von Katzen, Hunden und Vögeln führen kann. Im Besonderen können die Ratten beim zu häufigen Gebrauch des Rattengifts Resistenzen gegen den Wirkstoff entwickeln.

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Umzug auf einen anderen Webserver

Liebe Gartenfreunde. Unsere Vereinswebseite zieht in den nächsten Tagen auf einen neuen Server bei einem anderen Anbieter um. Es kann daher zu Ausfällen und Fehlern auf der Seite kommen. Wenn der Umzug abgeschlossen ist gebe ich hier bescheid.

Euer Admin
Roland

Wasser anstellen im GBV

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, am Samstag den 5. April 2014 um ca. 10.00 Uhr wollen wir das Wasser im Gartengelände wieder anstellen.

Die Wasseruhren müssen vom Gartenpächter selbst bis zum 4. April 2014 angebaut worden sein. Bitte denkt auch daran, die Entlüfterventile und Wasserhähne schließen.

Sollte es nach dem ANSTELLEN noch zu Nachtfrösten kommen, werden wir das Wasser ohne Vorankündigung wieder abstellen.

 

Die Wasserwarte,
Der Vorstand

Neue Lärmschutzverordnung

Auf der Mitgliederversammlung am 28.02.2014 wurde eine neue Lärmschutzverordnung für den Verein „Es Blüht“ von der Versammlung beschlossen.

In der Zeit vom – 01. April bis 15. September – des Jahres ist der Gebrauch von lärmerzeugenden Geräten wie Schredder, Rasenmähern (auch mit Engel-Aufdruck), Handrasenmähern, Heckenscheren, Radio- und Fernsehgeräten, sowie das Befahren der Wegen (bis 31. Oktober) mit Kraftfahrzeugen, nur in den Zeiten von

Montag bis Freitag 7:00 – 13:00 Uhr und von 15:00 bis 20:00 Uhr (Samstags nur bis 18:00 Uhr) gestattet.

An Sonn- und Feiertagen ist jeglicher Lärm zu unterlassen.

Siehe dazu auch die Mitgliederbestimmungen Punkt 6.

Der Vorstand
GBV Es Blüht e.V.

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