Moin liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
anbei eine aktuelle Info über Bitumenpappe, die nicht verwendet werden darf!
Mit gärtnerischen Grüßen
Euer Vorstand
Bitumenpappe wird bei Gartenlauben vor allem zur Abdichtung des Dachs verwendet. Zunehmend werden in Baumärkten Bitumenbahnen mit Durchwurzelungsschutz angeboten. Bitumenbahnen, die als „wurzelfest“ gekennzeichnet sind, enthalten das Herbizid Mecoprop, welches eine Beschädigung der Bitumenpappe verhindern soll.
Natürliche Witterungseinflüsse und Niederschlag sorgen dafür, dass Mecoprop aus der Bitumenpappe ausgewaschen wird.
In der Regel sammeln wir das Regenwasser von den Dächern unserer Lauben und Schuppen und wir gießen unsere Pflanzen damit oder es versickert. Falls „wurzelfeste“ Bitumendachpappe verwendet wurde, besteht die Gefahr einer Boden- und Grundwasserkontamination. Außerdem kann das Pflanzenwachstum verringert oder sogar verhindert werden. Kläranlagen können das Herbizid nur sehr begrenzt eliminieren, woraus sich sich ein hohes Gefährdungspotential ergibt.
Es darf keine Bitumendachpappe mit Durchwurzelungsschutz verwendet werden. Das gilt auch für die Verwendung von Bitumen bei einer Dachbegrünung!
In Wasserschutzgebieten ist der Einsatz chemisch wurzelfester Bitumenbahnen verboten!
Weitere Infos entnehmt bitte der Anlage.
Viele Grüße
Heike Krüger
Bezirksfachberaterin Nord