Auf der Mitgliederversammlung vom 16.05.2025 wurde folgende Änderung der Lärmschutzregelung beschlossen:
Die Benutzung lärmerzeugender Geräte wie z.B. Rasenmäher, Bohrmaschine, Schredder und das Abspielen lauter Musik ist zu folgenden Zeiten erlaubt:
Montag – Sonnabend: 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Außerhalb der genannten Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen ist jeglicher Lärm zu unterlassen.
Das Befahren der Wege mit motorisierten Fahrzeugen ist an Sonn- und Feiertagen verboten!
Euer Vorstand