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SOMMERFEST

Liebe Gartenfreundinnen und -freunde,

damit unser Sommerfest am 20. August ein voller Erfolg wird, braucht der Festausschuss Eure Unterstützung:

  • beim Aufbau am Vormittag
  • bei der Kuchenausgabe / beim Grillen & Getränkeausschank
  • für die Verpflegung: Kuchen & Salate

Bitte meldet euch zwecks Koordination beim Vorstand
Tel.: 6307214 oder Email: parzelle35@es-blueht.de

 

Danke und viele Grüße
Euer Festausschuss

Erster Heckenschnitt in diesem Jahr

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, es ist wieder soweit, der erste Heckenschnitt in diesem Jahr steht in der Zeit vom 27.06. bis zum 23.07.2015 an.

Beachtet bitte, dass alle Hecken im Gartengelände auf eine einheitliche Höhe zurückgeschnitten werden sollen und dass alle Rankgewächse und Wildkräuter mitsamt Wurzeln entfernt werden. Die Wildkrautbekämpfung ist nur im Rahmen der geltenden Verordnungen des Landesbundes zulässig.

Falls noch Vögel in der Hecke brüten, so wartet bitte mit dem Schnitt solange, bis die Jungvögel das Nest verlassen haben.

Termin sichern: SOMMERFEST

Liebe Gartenfreundinnen und -freunde, in diesem Jahr wird es endlich wieder ein Sommerfest geben – dem Festausschuss sei Dank!

Es wird am Sonnabend, den 20. August ab 15 Uhr stattfinden.

Einzelheiten werden rechtzeitig hier bekannt gegeben.

 

Wir freuen uns!
Euer Vorstand

Einfach Abgerissen…

Abrissarbeiten im GBV. Das letzte Behelfsheim musste in den vergangenen Tagen dran glauben. Mit schwerem Gerät wurde es buchstäblich dem Erdboden gleich gemacht.

Hier ein paar Bilder dazu… Zum Vergrößern drauf klicken.

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Das Wasser wird angestellt

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

am Samstag 2. April 2016 um ca. 10.00 Uhr wollen wir das Wasser im Gartengelände wieder anstellen.

Die Wasseruhren müssen vom Gartenpächter selbst bis zum 2. April 2016 angebaut worden sein.

Bitte denken Sie auch daran, die Entlüfterventile und Wasserhähne schließen. Es ist zwingend erforderlich, dass beim Anstellen des Wassers jemand auf der Parzelle ist. Sollte niemand beim Anstellen vor Ort sein, dann muss die Parzelle zugänglich sein.

Also die Parzellentür darf nicht abgeschlossen sein, damit die Wasserwarte ungehindert Zugang zum Wasserzähler haben. Sollte es nach dem ANSTELLEN noch zu Nachtfrösten kommen, werden wir das Wasser ohne Vorankündigung wieder abstellen.

Die Wasserwarte,
Der Vorstand

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